Zugriffe sind zu breit
Berechtigungen, geteilte Konten und externe Zugriffe werden nicht ausreichend begrenzt oder überprüft.
Wir unterstützen Sie dabei, Maßnahmenlücken im Umgang mit personenbezogenen Daten zu schließen – mit abgestimmten Zugriffskontrollen, geordneten und verantworteten Datenbeständen (Data Governance), Informationsschutz sowie Lifecycle- und Betriebsprozessen.
Die Datenschutz-Grundverordnung gilt seit dem 25. Mai 2018. Sie verlangt risikoadäquate, nachweisbare technische und organisatorische Maßnahmen und schreibt keine einzelne Standardtechnologie vor. Welche Maßnahme angemessen ist, hängt vom Verarbeitungskontext ab.
Berechtigungen, geteilte Konten und externe Zugriffe werden nicht ausreichend begrenzt oder überprüft.
Personenbezogene Datenarten, Speicherorte, Owner und Schutzbedarf lassen sich nicht zuverlässig zuordnen.
Fristenkataloge sind nicht mit Microsoft-365-Inhalten, Workspaces und Freigaben verbunden.
Verfügbarkeit und Restore-Fähigkeit werden angenommen, aber nicht regelmäßig nachgewiesen.
Technische Nachweise, Kritikalität, Verträge und Exit-Prozesse laufen getrennt.
Zwischen IT-Incident-, Sicherheits- und Datenschutzprozessen gibt es keine geregelte Übergabe.
Manche Maßnahmenbereiche setzen wir unmittelbar um, für andere schaffen wir Voraussetzungen oder liefern Beiträge im passenden Kontext.
Identitäten, MFA, Berechtigungen und Lifecycle reduzieren unnötige Zugriffe und machen Entscheidungen nachvollziehbar.
Primärer BeitragFachliche Datenarten werden mit Schutzklassen, Freigabe- und Weitergaberegeln verbunden.
Primärer BeitragFristen, Trigger, Legal Holds, Disposition und Löschung werden technisch-organisatorisch umsetzbar.
Primärer BeitragKritische Inhalte und Konfigurationen werden nach definiertem Scope und getesteten Runbooks wiederhergestellt.
UnterstützendLieferanteninventar, Kritikalität, Nachweise und Exit unterstützen die Kontrolle von Auftragsverarbeitern.
UnterstützendIT- und Sicherheitsvorfälle werden mit definierten Rollen an Datenschutzbewertung und Meldeentscheidung übergeben.
UnterstützendProduktkonfigurationen wirken erst, wenn Richtlinien, Owner, Freigaben, Kontrollrhythmen und Incident-Wege dieselbe Zielsetzung tragen.
Mitarbeitende melden sich sicher an, ohne Zugangsdaten improvisiert verwalten oder weitergeben zu müssen.
LösungJe sensibler der Zugriff, desto stärker die Anmeldung – nach Rolle, Gerät und Risiko.
LösungJeder Zugriff hat einen nachvollziehbaren Zweck, eine verantwortliche Freigabe und ein überprüfbares Ende.
LösungEin Personalereignis löst die ganze Kette aus – Konto, Rechte, Gerät und Zugänge, mit Fristen, Verantwortlichen und Nachweisen.
LösungEine verständliche Auswahl beschreibt den fachlichen Inhalt – Schutz, Aufbewahrung und Auswertung können daran anschließen.
LösungSchutzmaßnahmen folgen einem nachvollziehbaren Bedarf und bleiben für Mitarbeitende im Arbeitsablauf verständlich.
LösungInformationen bleiben so lange wie erforderlich – und werden danach freigegeben und mit Nachweis gelöscht.
LösungJeder Workspace hat einen erkennbaren Zweck, verantwortliche Owner, passende Schutzregeln und einen definierten Lebenszyklus.
LösungKritische Daten und Identitätskonfigurationen lassen sich nach definierten Prioritäten, Rollen und Zeitvorgaben wiederherstellen.
LösungNur geeignete, verwaltete oder angemessen geschützte Geräte greifen auf Unternehmensdaten zu – ohne den Arbeitsalltag unnötig zu blockieren.
LösungKritische IT-Dienstleister werden nach einheitlichen Kriterien ausgewählt, überwacht, gesteuert und bei Bedarf kontrolliert abgelöst.
LösungAnfragen, Störungen und Änderungen folgen verständlichen Wegen, nutzen denselben Servicekontext und erzeugen nachweisbare Verbesserungen.
LösungGesellschaften bleiben angemessen getrennt und arbeiten dort kontrolliert zusammen, wo die Gruppe gemeinsamen Nutzen benötigt.
Externe Quellen öffnen in einem neuen Tab.
Eine Lösung „deckt“ keinen Artikel vollständig ab. Sie kann einzelne technische und organisatorische Maßnahmen unterstützen – etwa Zugriffsschutz, Speicherbegrenzung oder Wiederherstellung. Die rechtliche Einordnung erfolgt im jeweiligen Verarbeitungskontext.
Die DSGVO nennt Verschlüsselung als mögliche Maßnahme. Ob, wo und in welcher Form sie angemessen ist, hängt vom Risiko, Zweck, Daten, Empfängern und Prozess ab.
Nein. Purview kann Datenbestände, Klassifizierung und Schutz unterstützen. Zweck, Rechtsgrundlage, Kategorien betroffener Personen und weitere VVT-Inhalte benötigen einen eigenen Datenschutzprozess.
Sie schildern die Lücke, wir ordnen betroffene Systeme und Verantwortlichkeiten ein – und benennen ein prüfbares Ergebnis.