Starke Anmeldung, Rechte nur im erforderlichen Umfang, privilegierte Rollen und kontrollierter Rechteentzug beim Austritt.
Aus Anforderungen umsetzbare IT-Maßnahmen machen.
DSGVO, NIS2, DORA, TISAX und AI Act: Wir übersetzen typische Maßnahmenlücken in passende Lösungen mit ihren technischen und organisatorischen Bausteinen.
Regelwerke überschneiden sich – dieselbe Maßnahme zahlt oft mehrfach ein.
Zugriffsschutz, Risiko-, Incident-, Lieferanten- und Wiederherstellungsprozesse tauchen in mehreren Regelwerken auf. Die regelwerkspezifische Prüfung bleibt trotzdem nötig.
Kategorien, Schutzbedarf, Weitergabe, Aufbewahrung und Löschung.
Backup, Restore, Incident-Wege, Eskalation und getestete Wiederanlaufverfahren.
Assets, Lieferanten, Schwachstellen, Maßnahmen, Exit und dokumentierte Entscheidungen.
Vom Regelwerk zu den passenden Lösungen.
Je Regelwerk: wo die Umsetzung typischerweise hakt – und welche Lösungen die Lücken schließen.
DSGVO
Lücken im Umgang mit personenbezogenen Daten schließen – mit abgestimmten Zugriffskontrollen, Data Governance, Informationsschutz sowie Lifecycle- und Betriebsprozessen.
NIS2
Cybersicherheitsmaßnahmen praktisch umsetzen, ob direkt betroffen oder über Kunden und Lieferketten gefordert – mit verknüpften technischen Kontrollen, Verantwortlichkeiten und wiederholbaren Nachweisen.
DORA
Für Finanzunternehmen und ihre Dienstleister: Umsetzungslücken in IKT-Risikomanagement, Resilienz, Incident- und Drittparteiensteuerung schließen – technisch und organisatorisch.
TISAX
Für das Automotive-Umfeld: technische und organisatorische Maßnahmen in Identitäten, Informationen, Endgeräten, Betrieb und Lieferketten nachvollziehbar umsetzen.
AI Act
Der AI Act ist seit dem 02.08.2026 grundsätzlich anwendbar. Wir verbinden die Anforderungen mit umsetzbaren Lösungen – von kontrollierten Daten und Zugriffen bis zur Steuerung, welche Daten KI verarbeiten darf.
Was wir klären, bevor wir eine Maßnahme zuordnen.
Anwendbarkeit, Umfang, Verantwortlichkeit, verbleibende Lücken und dauerhafte Wirksamkeit – die Antworten bestimmen den Zuschnitt.
Nicht mit „vollständig compliant“ starten, sondern mit einer benannten Lücke.
Wir ordnen betroffene Systeme, technische Kontrollen und organisatorische Verantwortlichkeiten ein – und benennen ein erreichbares Projektergebnis.