KI-Nutzung ist nicht inventarisiert
Fachbereiche nutzen Modelle, Apps und eingebettete KI-Funktionen, ohne Owner, Zweck oder Datenfluss zu dokumentieren.
Wir unterstützen Sie bei den technischen und organisatorischen Grundlagen für den AI Act: kontrollierte Daten und Zugriffe, bewertete Risiken, geregelte Systemlebenszyklen – bis zur Steuerung, welche Daten KI verarbeiten darf.
Der AI Act trat am 1. August 2024 in Kraft und ist seit dem 2. August 2026 grundsätzlich anwendbar, mit Ausnahmen und gestaffelten beziehungsweise durch den AI Omnibus geänderten Übergangsfristen. Der AI Omnibus trat am 27. Juli 2026 in Kraft. Rollen, Systemklasse und aktuelle Fristen müssen daher für jeden Anwendungsfall geprüft werden.
Fachbereiche nutzen Modelle, Apps und eingebettete KI-Funktionen, ohne Owner, Zweck oder Datenfluss zu dokumentieren.
Sensible Dokumente können in eigene Analysen, Scoring- oder Entscheidungsprozesse einfließen, obwohl Datenschutz, Geschäftsgeheimnisse oder Verträge nur die Klassifizierung erlauben.
Anbieter-, Betreiber-, Einführer- oder weitere Rollen werden nicht auf den jeweiligen Use Case abgebildet.
Anforderungen werden erst nach Entwicklung oder Beschaffung bewertet.
Modelle, Prompts, Datenquellen, Versionen, Evaluierungen und Abschaltung werden nicht kontrolliert.
Entscheidungen, Daten, Kontrollen, Tests und menschliche Aufsicht lassen sich nicht konsistent belegen.
Manche Maßnahmenbereiche setzen wir unmittelbar um, für andere schaffen wir Voraussetzungen oder liefern Beiträge im passenden Kontext.
Use Cases, Systeme, Modelle, Datenquellen, Verantwortliche und Rollen werden sichtbar.
Primärer BeitragDatenarten werden mit erlaubten und untersagten KI-Verarbeitungszwecken verbunden – die Grenzen setzen DSGVO, Geschäftsgeheimnisschutz und Ihre Verträge.
Primärer BeitragDLP, Labels, Berechtigungen und sichere Schnittstellen reduzieren unkontrollierte Weiterverarbeitung.
UnterstützendUse Case, Betroffene, Auswirkungen, Kontrollen und Restrisiko werden nachvollziehbar bewertet.
Primärer BeitragVersionen, Änderungen, Evaluierung, Monitoring, Incident und Stilllegung werden geregelt.
UnterstützendProduktbedingungen, Datenverarbeitung, Sicherheitskontrollen und Vertragsgrenzen werden vor Einsatz validiert.
UnterstützendProduktkonfigurationen wirken erst, wenn Richtlinien, Owner, Freigaben, Kontrollrhythmen und Incident-Wege dieselbe Zielsetzung tragen.
Eine verständliche Auswahl beschreibt den fachlichen Inhalt – Schutz, Aufbewahrung und Auswertung können daran anschließen.
LösungSchutzmaßnahmen folgen einem nachvollziehbaren Bedarf und bleiben für Mitarbeitende im Arbeitsablauf verständlich.
LösungRisiken sind nachvollziehbar bewertet, einem Verantwortlichen zugeordnet und mit priorisierten Maßnahmen oder dokumentierter Akzeptanz verbunden.
LösungLebenszyklusrisiken werden frühzeitig sichtbar und in Wartung, Investition, Ablösung oder kontrollierte Stilllegung übersetzt.
Externe Quellen öffnen in einem neuen Tab.
Er ist grundsätzlich anwendbar, aber Ausnahmen und gestaffelte beziehungsweise 2026 geänderte Übergangsfristen bestehen. Insbesondere Hochrisiko-Fristen und produktbezogene Fälle müssen anhand der aktuellen Rechtslage geprüft werden.
Nein. Die Einordnung hängt von Zweck, Rolle, Kontext und dem eingesetzten System ab. Allgemeine Produktnutzung ist nicht automatisch Hochrisiko; bestimmte Einsatzfälle können jedoch zusätzliche Pflichten auslösen.
Ja – gebündelt im Lösungsbereich KI & Automation: von Copilot- und AI-Plattform-Governance über KI-gestützte Datenklassifizierung bis zur KI-Nutzungssteuerung nach EU AI Act.
Datenkategorien, Schutzklassen, DLP, Zugriffs- und Plattformkontrollen können zulässige Verarbeitungswege definieren. Ob sich das durchsetzen lässt, hängt von den eingesetzten Produkten, Datenflüssen, APIs und Nutzerrechten ab.
Sie schildern die Lücke, wir ordnen betroffene Systeme und Verantwortlichkeiten ein – und benennen ein prüfbares Ergebnis.